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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 41/15

Datum:
19.03.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 41/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0319.11TA41.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 346/14
Schlagworte:
PKH, Mietkosten, Einkommen Ehepartner
Normen:
§ 115 I ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der aufgrund des Gesamteinkommens ermittelte Wohnkostenanteil des Ehepartners ist jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn diesem nicht einmal der allgemeine Freibetrag verbleiben würde.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.03.2014 – 1 Ca 346/14 – dahingehend abgeändert, dass dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt wird, ohne dass er einen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten braucht.

 
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