Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 266/15

Datum:
06.10.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 266/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1006.11TA266.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 2039/15
Schlagworte:
Streitwert, Kündigung ohne Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz
Normen:
§ 42 II 1 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Lassen Klageantrag und Klagebegründung dagegen erkennen, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nur für einen kürzeren Zeitraum geltend gemacht wird, ist der Streitwert in der Höhe des Betrages festzusetzen, der sich als Bruttovergütung ergeben würde, wenn der Arbeitnehmer Vergütung bis zu dem von ihm geltend gemachten Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses verlangen könnte (vgl.: LAG Köln, Beschluss vom 18.12.2013 – 5 Ta 340/13 – m. w. N.).

 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 30.06.2015 – 6 Ca 2039/15 – wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank