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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 202/15

Datum:
08.10.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 202/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1008.11TA202.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 1452/14
Schlagworte:
Erfolgsaussicht, PKH
Normen:
§ 114 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen der Annahme hinreichender Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.03.2015 teilweise abgeändert und der Klägerin für die erste Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt H , Hö 12, K , bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin bei einem einzusetzenden Einkommen von 77,-- € eine monatliche Rate von 30,-- € zu zahlen hat.

 
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