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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 169/14

Datum:
08.01.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 169/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0108.11TA169.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 510/14 d
Schlagworte:
PKH, Erfolgsaussicht
Normen:
§ 114 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

- Einzelfall -

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird – unter Zurückweisung im Übrigen – der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2014 – 8 Ca 510/14 d – teilweise abgeändert:

Der Klägerin wird für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt mit Wirkung vom 06.02.2014 unter Beiordnung von Rechtsanwalt H -J P , K 15, 5 E , soweit sie den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten zu 2) bis zum 28.02.2014 geltend gemacht hat.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

 
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