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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 897/14

Datum:
16.09.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 897/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0916.11SA897.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 8723/13
Schlagworte:
Breakstunden, PWK-Zuschlag
Normen:
§ 615 BGB, LTV Sicherheitsdienstleistungen NRW
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall

 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 – 7 Ca 8723/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG mit Wirkung vom 01.12.2013 auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis nach dem Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW von derzeit mindestens 160 Stunden im Monat zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 6/10 und die Beklagte zu 4/10.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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