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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1220/14

Datum:
23.09.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1220/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0923.11SA1220.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 1858/14
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZN 187/16
Schlagworte:
Verdachtskündigung
Normen:
§ 1 II KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2014 – 9 Ca 1858/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 07.03.2014 nicht aufgelöst worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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