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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 115/15

Datum:
12.08.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 115/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0812.11SA115.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 916/14
Schlagworte:
Arbeitszeitverlängerung, Unmöglichkeit
Normen:
§ 9 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Besetzt der Arbeitgeber die freie Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer, kann sie dem Teilzeitbeschäftigten nicht mehr übertragen werden. Es fehlt dann an einem freien Arbeitsplatz. Die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG wird rechtlich unmöglich im Sinne der §§ 275 Abs. 1 und 4, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 2, 283 S. 1 BGB.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.11.2014 – 8 Ca 916/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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