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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Ta 183/14

Datum:
05.10.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 183/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1005.10TA183.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2533/10
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe; Einkommen; Studiendarlehen
Normen:
ZPO § 115 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Studiendarlehen ist als einkommenssteigernd im Rahmen des § 115 ZPO zu berücksichtigen. Hierbei ist maßgeblich auf die aktuelle Verfügbarkeit der Darlehensbeträge und nicht auf die spätere Rückzahlungsverpflichtung abzustellen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.12.2013 – 12 Ca 2533/10 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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