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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 352/13

Datum:
20.02.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 352/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0220.7TA352.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ga 25/13
Schlagworte:
Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassen unerlaubter Wettbewerbshandlungen
Normen:
§§ 53, 63 GKG; § 3 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Maßstab für die Bemessung des Streitwerts einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen unerlaubter Wettbewerbshandlungen ist das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei an der Anspruchsverwirklichung.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.10.2013 in Sachen 1 Ga 25/13 wird zurückgewiesen.

 
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