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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 193/14

Datum:
26.08.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 193/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0826.7TA193.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 10495/13
Schlagworte:
Streitwertbeschwerde; Zulässigkeit; Beschwer
Normen:
§ 33 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Prozesspartei ist durch eine vermeintlich zu niedrige Festsetzung des Anwaltsgebührenstreitwerts regelmäßig nicht beschwert. Eine ausdrücklich in ihrem Namen erhobene Streitwertbeschwerde, die die Festsetzung eines höheren Streitwertes zum Ziel hat, ist daher regelmäßig unzulässig.

 
Tenor:

Die Streitwertbeschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.05.2014 wird zurückgewiesen.

 
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