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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 764/12

Datum:
03.04.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 764/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0403.7SA764.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 2544/11
Schlagworte:
Rechtsanwalt; Auszubildende; Rechtsanwaltsfachangestellte; Verbundausbildung; Subvention; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Anfechtungsklage; Auskunftsanspruch
Normen:
§§ 313, 426, 670 BGB; § 17 BBiG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Rechtsanwalt, der als Stammausbilder einer Auszubildenden für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten mit einem anderen Rechtsanwalt eine Kooperation zur Verbundausbildung eingeht und sich gegenüber dem Verbundpartner verpflichtet, auch während der Verbundausbildungsphase die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen, da er die Möglichkeit sieht, eine öffentliche Subvention für die Verbundausbildung zu erhalten, kann die für die Verbundphase aufgebrachte Auszubildendenvergütung von seinem Verbundpartner nicht unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage erstattet verlangen, wenn ihm die zunächst gewährte Subvention wegen falscher Angaben bei der Antragstellung nachträglich wieder entzogen wird.

2. Ein niedergelassener Rechtsanwalt mit eigener Büroorganisation ist regelmäßig in der Lage, alle nach der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang zu vermitteln.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2012 in Sachen 9 Ca 2544/11 teilweise abgeändert:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 71,80 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21.11.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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BERICHTIGUNGSBESCHLUSS

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