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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 642/13

Datum:
28.08.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 642/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0828.7SA642.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 9121/12
Schlagworte:
Personenbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Leistungsminderung; Arbeitsunfähigkeit
Normen:
§ 1 KSchG; § 81 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zur leidensgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Menschen kann es auch gehören, den Arbeitnehmer im Rahmen des Spektrums seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben nur noch mit solchen Tätigkeiten zu betrauen, die er gesundheitsbedingt noch leisten kann. Dies kann auch eine innerbetriebliche Umorganisation des Einsatzes anderer Arbeitnehmer erfordern, soweit dies mit deren eigenen arbeitsvertraglichen Vorgaben kompatibel ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.07.2013 in Sachen 10 Ca 9121/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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