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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 366/14

Datum:
29.10.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 366/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:1029.5TA366.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 1885/14
Schlagworte:
Nachträgliche Zulassung einer Entfristungsklage
Normen:
§§ 17 S. 2 TzBfG; 5 KSchG; § 114 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Umstand, dass sich ein Arbeitnehmer bei Ablauf einer Befristung im Ausland aufgehalten hat, rechtfertigt nicht die nachträgliche Zulassung einer Entfristungsklage.

    2. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer geltend macht, die dreiwöchige Klagefrist sei ihm nicht bekannt gewesen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 13.10.2014– 2 Ca 1885/14 – wird zurückgewiesen.

 
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