Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 TaBV 74/13

Datum:
29.01.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 TaBV 74/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0129.5TABV74.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 BV 237/12
Schlagworte:
Verhältnis von mehreren Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers an den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zueinander
Normen:
§§ 99, 100 BetrVG, § 321 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat ggf. mehrmals hintereinander um Zustimmung zur Versetzung desselben Arbeitnehmers auf demselben (neuen) Arbeitsplatz ersuchen. Er kann dementsprechend mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren - nacheinander oder auch zeitlich parallel, also schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des zunächst eingeleiteten - bei Gericht anhängig machen. Diese haben trotz des gleichen Rechtsschutzziels prozessual unterschiedliche Gegenstände.

2. Von der Frage, welchen Streitgegenstand der antragstellende Arbeitgeber in das Beschlussverfahren eingeführt hat, ist die Frage zu unterscheiden, welches rechtliche Schicksal ein Zustimmungsersuchen erfährt, wenn der Arbeitgeber – wie hier - an den Betriebsrat ein neues Zustimmungsersuchen mit dem gleichen Ziel richtet.

3. In diesem Fall ist zu unterscheiden:

Der Arbeitgeber kann mit dem neuen Zustimmungsersuchen die Rücknahme des ersten Antrags verbinden. Hat der Arbeitgeber ein an den Betriebsrat gerichtetes Ersuchen um Zustimmung zu einer Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgezogen, hat sich ein bei Gericht anhängiges Zustimmungsersetzungsbegehren objektiv erledigt.

Hiervon kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat die Rücknahme des ersten Zustimmungsersuchens erklärt hat. Ist dies nicht erfolgt, kann der Arbeitgeber beide Zustimmungsersuchen gerichtlich weiterverfolgen.

4. § 321 ZPO ist im Beschlussverfahren anwendbar.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank