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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 934/13

Datum:
09.04.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 934/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0409.5SA934.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 9068/12
Schlagworte:
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung und Ungleichbehandlung und bei betrieblicher Altersversorgung
Normen:
§ 280 BGB, Art. 3 GG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber ist nicht ohne weiteres verpflichtet, Arbeitnehmer unaufgefordert über die Auswirkungen einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses für ihre betriebliche Altersversorgung zu unterrichten. Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung.

    2. Grundsätzlich ist die Anknüpfung einer Differenzierung an eine Entscheidung des Norm- oder Regelungsunterworfenen ein sachlicher Differenzierungsgrund für eine ungleiche Behandlung. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn eine bestimmte Ausübung des Wahlrechts für den Regelungsunterworfenen zu unverhältnismäßigen Folgen führt und daher unzumutbar ist.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 37 38 40 41 42 43 44 45 46 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82
 

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