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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 764/13

Datum:
08.01.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 764/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0108.5SA764.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 2290/12
Schlagworte:
Anfechtung durch Insolvenzverwalter bei mehrjähriger Freistellung
Normen:
§§ 143 Abs. 1, 134 InsO; §§ 611, 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Erlass einer werthaltigen Forderung ohne Gegenleistung ist grundsätzlich als unentgeltlich zu werten. Gleiches gilt für Schenkungen. In Zweifelsfällen ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen und der Gesamtvorgang zu berücksichtigen.

2. Entgeltlich ist dagegen eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte. Für die Erbringung einer Leistung im Rahmen eines entgeltlichen Vertrages wird angenommen, dass die Leistung des Schuldners entgeltlich ist, soweit durch sie eine bestehende Verbindlichkeit erfüllt wird. Gegenleistung soll dann die vom Schuldner erlangte Befreiung von seiner Schuld sein.

3. Nicht jede Freistellung durch den Arbeitgeber führt dazu, dass der Arbeitnehmer bei einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers gegen die Anfechtbarkeit der Zahlungen geschützt ist.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.696,01 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2010 zu zahlen.

 
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