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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 334/14

Datum:
30.09.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 334/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0930.4TA334.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 1606/14
Schlagworte:
Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Normen:
§ 45 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein unechter Hilfsantrag ist auch dann streitwerterhöhend, wenn über ihn keine Sachentscheidung getroffen wird.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrgen der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.08.2014 – 2 Ca 1606/14 – abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 10.942,50 € festgesetzt.

 
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