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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 206/14

Datum:
23.07.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 206/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0723.2TA206.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 3209/13
Schlagworte:
TXL BA Insolvenz
Normen:
§§ 16 UWG, 134 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Rückzahlungsansprüche aus nichtigen oder nicht erfüllten Arbeitsverträgen sind im Falle der Insolvenz vor den Arbeitsgerichten zu klären.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde beider Parteien wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.04.2014, Aktenzeichen 2 Ca 3209/13 abgeändert und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt.

Die Kostenentscheidung ergeht im Hauptsacheverfahren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 13
 

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