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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 614/13

Datum:
13.01.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 614/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0113.2SA614.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 3008/12
Schlagworte:
Betriebszugehörigkeit, Versetzung, Betriebsrat
Normen:
§ 102 BetrVG, § 315 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auch eine Versetzung, über deren Zulässigkeit die Parteien streiten, begründet die Zuständigkeit des Betriebsrats des „neuen“ Betriebs für die Kündigungsanhörung, bis die Unzulässigkeit der Versetzung mit Rechtskraft festgestellt ist oder durch eine neue Weisung die Streitige vollständig aufgehoben ist. Anschluss an BAG 22.02.2012 5 AZR 249/11.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.07.2013 – 4 C 3008/12 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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