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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 178/14

Datum:
04.08.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 178/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0804.2SA178.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 9152/12
Schlagworte:
Betriebsrente, Übergangsversorgung, Insolvenz
Normen:
§ 7i BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für Übergangsversorgung haftet der PSV nicht. Zahlungen, die nach einer Versorgungsordnung flexibel nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zusätzlich zu Vergütung aus einem anderen Arbeitsverhältnis oder zum Arbeitslosengeld gezahlt werden sollen, sind nicht insolvenzgesichert.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2014 – 12 Ca 9152/12 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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