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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 324/14

Datum:
20.10.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 324/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:1020.1TA324.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 2672/14
Schlagworte:
- Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeldbezug
Normen:
- § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO - § 11 a Abs. 1 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei Erhalt von Krankengeld, das sich gemäß § 47 SGB V anteilig nach dem letzten erzielten Arbeitseinkommen berechnet, kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Klägerin wird – soweit

                            das Arbeitsgericht nicht abgeholfen hat – zurückge-

                            wiesen.

 
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