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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Ta 344/13

Datum:
06.01.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 Ta 344/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0106.11TA344.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 4847/13
Schlagworte:
Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verlängerung Kündigungsfrist, Freistellung
Normen:
§ 33 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die vergleichsweise Beilegung des Kündigungsprozesses durch Verlängerung der Kündigungsfrist unter Freistellung des Arbeitnehmers hat in der Regel keinen Mehrwert.

 
Tenor:

Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.11.2013 – 9 Ca 4847/13 - wird zurückgewiesen.

 
1 234567
 

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