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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 557/13

Datum:
12.03.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 557/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0312.11SA557.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 3985/12
Schlagworte:
Betriebsratsanhörung, Änderungskündigung, Beendigungskündigung
Normen:
§ 102 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung kann die Anhörung zu einer Beendigungskündigung ebenso wenig ersetzen wie umgekehrt, denn bei der Beurteilung sind jeweils unterschiedliche rechtliche Kriterien und Interessen des betroffenen Arbeitnehmers sowie der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft maßgeblich.

    2. Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist als rechtsgeschäftsähnliche Handlung der Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB zugänglich.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.06.2013 – 6 Ca 3985/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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