Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1221/12

Datum:
29.01.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1221/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2014:0129.11SA1221.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 1604/12
Schlagworte:
Urlaubsentgelt, Vollzeit, Teilzeit
Normen:
§ 12 III MTV Chemie
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der Berechnung der Urlaubsvergütung nach § 12 III MTV Chemie vom gesetzlichen Berechnungssystem gelöst und eine eigenständige, von § 11 BUrlG abweichende Regelung getroffen.

    2. Die tarifliche Regelung ist zwar wegen Verstoßes gegen die unionsrechtlichen Vorgaben, soweit sie die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs betrifft, insoweit gemäß § 134 BGB unwirksam, als sie dazu führt, dass ein Arbeitnehmer den in der Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaub nach der Reduzierung der Arbeitszeit nur mit dem geringeren Urlaubsentgelt im Teilzeitarbeitsverhältnis verbrauchen kann. Für den vom gesetzlichen Urlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Vergütung der Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie gemäß § 139 BGB wirksam.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.12.2012 - 2 Ca 1604/12 EU - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 741,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 %, die Beklagte zu 45 %.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank