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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 302/13

Datum:
27.12.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 302/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1227.9TA302.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 983/13
Schlagworte:
Prozessarbeitsverhältnis, Streitwert
Normen:
§ 42 Abs. 2 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verhält sich ein Kündigungsrechtsstreit nicht nur über die Kündigung des Hauptarbeitsverhältnisses sondern auch über die Kündigung eines zwischen den Parteien vereinbarten Prozessarbeitsverhältnisses, erhöht sich der Streitwert des Rechtsstreits um ein weiteres Bruttomonatsentgelt.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Rechtsanwälte ARGOS wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2013 in der Form des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 02.10.2013 – 3 Ga 48/13 – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 24.654,47 € und für den Vergleich auf 26.879,10 € festgesetzt.

 
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