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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 29/13

Datum:
25.03.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 29/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0325.9TA29.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 4029/10
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

  Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

                            Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.12.2012

                            (2 Ca 4029/10) wird als unzulässig verworfen.

Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.

 
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