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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 143/13

Datum:
16.07.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 143/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0716.9TA143.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 9312/12
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Prozeßkostenhilfe: Zu der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage eines wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Berufskraftfahrers auf Erstattung der im Strafverfahren angefallenen Gerichtskosten.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der

die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende

Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.04.2013 –

3 Ca 9312/12 – abgeändert.

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug

derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe unter

Beiordnung von Rechtsanwalt Ackermann zu

den Bedingungen eines bezirksansässigen

Rechtsanwalts bewilligt.

 
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