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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 108/13

Datum:
02.08.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 108/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0802.9SA108.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 4163/12
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.12.2012 - 10 Ca 4163/12 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 336,79 € brutto zuzüglich fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.10.2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26,19 € netto zuzüglich fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.10.2012 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7,09 € netto zuzüglich fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.10.2012 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77% und die Beklagte zu 23%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 75% und die Beklagte zu 25%.

III. Die Revision wird zugelassen.

 
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