Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 98/13

Datum:
16.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 98/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0516.7TA98.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 606/13
Schlagworte:
Qualifiziertes Zeugnis; Klage; Rechtsschutzbedürfnis; PKH; Anwaltsbeiordnung
Normen:
§ 114 ZPO; § 11 a ArbGG; § 109 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung eines qualifizierten (Zwischen-) Zeugnisses besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor zur Erteilung eines solchen Zeugnisses aufgefordert hat, der Arbeitgeber sich aber weigert, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen oder die Zeugniserteilung unangemessen verzögert.

2.) Begründet der Arbeitnehmer sein Rechtsschutzbedürfnis für die Zeugnisklage nicht, kommt insoweit weder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe noch eine Anwaltsbeiordnung nach § 11 a ArbGG in Frage.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.03.2013 wird zurückgewiesen.

 
12345678
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank