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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 371/12

Datum:
12.06.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 371/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0612.7TA371.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ga 124/12
Schlagworte:
PKH, einstweilige Verfügung auf Notbedarf; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhälltnisse
Normen:
§ 117 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Anforderungen an die Mitwirkungsobliegenheiten eines PKH-Antragstellers sind in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Besonderheiten eines solchen EILT-Verfahrens anzupassen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2012 in Sachen 12 Ga 124/12 abgeändert:

Der Klägerin wird für das Verfahren 12 Ga 124/12 Prozesskostenhilfe mit Widerruf ab dem 14.11.2012 unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Wilk aus Köln in vollem Umfang und mit der Maßgabe bewilligt, dass die Klägerin aufgrund ihrer glaubhaft gemachten derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit keinen eigenen Beitrag zu den Kosten zu leisten hat.

 
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