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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 36/13

Datum:
07.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 36/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0507.7TA36.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 1498/12
Schlagworte:
Streitwert; Mehrvergleich; Freistellungsvereinbarung
Normen:
§ 33 RVG; § 278 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Streitwertbeschlüsse nach § 33 Abs. 1 RVG sind förmlich zuzustellen (vgl. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG).

2) Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsschutzprozesses in einem Vergleich unter anderem die Freistellung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist, ohne dass zuvor bereits Streit über die Berechtigung einer Freistellung bestanden hatte, erhöht sich der Vergleichsstreitwert dadurch nicht.

 
Tenor:

Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Aachen zum dortigen Verfahren 9 Ca 1498/12 wird zurückgewiesen.

 
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