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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 535/13

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 535/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1121.7SA535.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 4061/12
Schlagworte:
Kündigungsfrist; Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung; Einwurf einer Kündigungserklärung in den Briefkasten; freie Beweiswürdigung; Non-Liquet
Normen:
§ 286 ZPO; § 622 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Widersprechen sich die Aussagen zweier Zeugen zum Kernthema der Beweisaufnahme, führt dies weder automatisch, noch „im Zweifel“ zur Annahme eines sog. Non-Liquet. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts kommt es vielmehr neben der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen entscheidend auf die inhaltliche Qualität der Zeugenaussagen an.

2. Zur Würdigung einer Beweisaufnahme über den Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigungserklärung durch Einwurf in den Briefkasten der Arbeitnehmerin.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.09.2013 in Sachen2 Ca 4061/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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