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Landesarbeitsgericht Köln, 6 TaBV 43/12

Datum:
21.02.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 TaBV 43/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0221.6TABV43.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 BV 152/11
Schlagworte:
Betriebsrat; Kosten; Schulungsteilnahme;
Normen:
§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Übernahme der Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds anlässlich einer Schulungsteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG kann es unter dem Gesichtspunkt der überholenden Kausalität auf die konkreten Umstände zum Zeitpunkt der Schulung ankommen: Ist die Übernachtung bei objektiver Betrachtung wegen extrem winterlicher Verhältnisse erforderlich, so sind die Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu übernehmen, unabhängig davon, wann die Hotelbuchung vorgenommen wurde.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.02.2012 – 7 BV 152/11 –

abgeändert:

 
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