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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 841/11

Datum:
10.10.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 841/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1010.6SA841.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 8613/10
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.08.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 9 Ca 8613/10 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 8.050,32 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft dieser Entscheidung, zu zahlen.

2. Die Beklagte wird ferner verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab Juli 2011 eine um monatlich 185,24 € brutto erhöhte Betriebsrente in Höhe von insgesamt 1.355,46 € brutto jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.

3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Die Revision wird zugelassen.

 
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