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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 151/13

Datum:
27.06.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 151/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0627.6SA151.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2445/12
Schlagworte:
Betriebsübergang; Gesamtbetriebsvereinbarung; Weitergeltung
Normen:
§§ 75, 77 BetrVG, 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei einem Betriebsübergang gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung auch bei Wahrung der betrieblichen Identität nicht ohne weiteres kollektivrechtlich fort. Im Einzelfall kann eine Fortgeltung daran scheitern, dass die Regelung nach deren Inhalt die Zugehörigkeit zum bisherigen Unternehmen zwingend voraussetzt (hier bejaht bei unternehmensbezogener Altersversorgung).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn– 5 Ca 2445/12 EU – abgeändert:

 
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