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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 376/13

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 376/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1127.5SA376.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 2954/12
Schlagworte:
Pausenregelung während der Nachtschicht
Normen:
§ 4 ArbZG; § 611 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitnehmer kann Vergütung für die gesamte Schicht verlangen, wenn der Arbeitgeber für die Schicht zwar eine Pause vorgesehen, der Arbeitnehmer jedoch durchgearbeitet hat, weil der Arbeitgeber ihm die Pause nicht ordnungsgemäß zugewiesen hat.

2. Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.

 
Tenor:
 
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