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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 80/13

Datum:
17.04.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 80/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0417.4TA80.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 9653/12
Schlagworte:
Erforderlichkeit
Normen:
§ 121 Abs. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es steht grundsätzlich der Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung entgegen, wenn ein einfach gelagerter Sachverhalt vorliegt, in dem die Zahlung von Lohn aus bereits vorliegenden Lohnabrechnungen gefordert wird und Einwendungen konkret nicht zu erwarten sind.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2013– 9 Ca 9653/12 –, mit dem die Beiordnung des Rechtsanwalts abgelehnt worden ist, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

 
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