Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 155/13

Datum:
04.07.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 155/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0704.4TA155.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 8045/12
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit des Titels
Normen:
§ 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Klausel eines gerichtlichen Vergleichs "Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis entsprechend der Schulnote "gut" auf der Basis des im Antrag der Klageschrift vom 10.10.2012 bezeichneten Zeugnisses zu erteilen.“ ist nicht bestimmt genug, um im Wege der Zwangsvollstreckung ein Zeugnis mit einem bestimmten Inhalt durchzusetzen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.04.2013 –10 Ca 8045/12 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

 
123456789
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank