Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1122/12

Datum:
19.04.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1122/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0419.4SA1122.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3757/11
Schlagworte:
Antrag auf künftige Leistung, hier Zulage für ständige Wechselschicht-Arbeit
Normen:
§ 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Bei einem Antrag auf künftige Leistung von Vergütung, der von einer Gegenleistung abhängt, sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in dem Antrag aufzunehmen (vgl. BAG 28.02.2009 - 4 AZR 904/04).

2) Das kann am Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO scheitern. Danach muss der Antrag so bestimmt sein, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streit in Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 -; BAG 14.09.2010- 1 ABR 32/09 -).

3) Bei einer Geldforderung ist das Vorliegen von Tatsachen, von deren Eintritt sie abhängig ist, im Klauselerteilungsverfahren zu prüfen. Nach § 726 ZPO ist der Beweis dafür durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen. Lässt sich das Vorliegen einzelner Voraussetzungen (z. B. für eine tarifliche Zulage, hier für ständige Wechselschichtarbeit) nicht durch solche Urkunden nachweisen, ist der Antrag auf künftige Leistung unzulässig.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.10.2012 – 1 Ca 3757/11 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
12345678910111213141516181920212223242526272829303132333435363738484951525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129133134135
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank