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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1063/12

Datum:
03.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1063/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0503.4SA1063.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 2646/12
Schlagworte:
betriebsbedingte Kündigung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Anforderung an die Darlegung des Arbeitgebers bei Streichung einer Hierarchieebene, hier: Entlassung aller Bauhelfer eines Bauunternehm

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.09.2012 – 6 Ca 2646/12 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2012 zum 31.05.2012 nicht beendet worden ist.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Beklagte ¾ und der Kläger ¼ zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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