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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 61/13

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 61/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0513.2SA61.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 3452/12
Schlagworte:
Flugkapitän, Eingruppierung, Stufensteigerung, Überholung
Normen:
Protokollnotiz I, B, 5 zu Vergütungstarifvertrag Nr. 6 Germanwings
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Überholungstatbestände für Kapitäne sind nur im Fall langsamerer Stufensteigerungen geregelt. Eine höhere Ersteingruppierung soll nicht ausgeglichen werden. Die darin liegende Ungleichbehandlung ist durch arbeitsmarktbezogene Erwägungen gerechtfertigt (Anreiz zum Wechsel).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2012 – Aktenzeichen3 Ca 3452/12 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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