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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1293/11

Datum:
25.02.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1293/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0225.2SA1293.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 4176/10
Schlagworte:
Betriebsrentenanpassung, Gesamtschuldner, Gestaltungsklage
Normen:
§ 315 BGB, § 16 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Klage auf Betriebsrentenanpassung ist eine Gestaltungsklage in Form der Zahlungsklage auf den angepassten Betrag. Der Rechtsstreit ist zwischen dem Betriebsrentner und seinem Arbeitgeber als Schuldner des Rentenversprechens zu führen. Die Haftungsübernahme für Zahlungen des Arbeitgebers macht einen Dritten nicht zum Gegner des Anpassungsanspruchs. Die Ausübung billigen Ermessens verbleibt beim Vertragspartner.

Im Übrigen keine Abweichung von der BAG-Rspr. z.B. 3 AZR 537/09

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.09.2011 – 19 Ca 4176/10 – abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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