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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 92/13

Datum:
03.06.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 92/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0603.1TA92.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 653/13
Schlagworte:
Keine Erfolgsaussicht Stufenklage auf Abrechnung von Überstunden und Zahlungsantrag
Normen:
- § 114 Satz 1 ZPO; - § 254 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für eine Stufenklage auf Abrechnung von Überstunden und Zahlung des sich aus der Abrechnung ergebenden Nettobetrages besteht im Hinblick auf die Darlegungslast des Arbeitnehmers regelmäßig keine Erfolgsaussicht.

Ein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber gemäß § 242 BGB ergibt sich – ausnahmsweise – dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Überstundenvergütung nicht beziffern kann.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.03.2013 (1 Ca 653/13) wird zurückgewiesen.

 
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