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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 60/13

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 60/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0513.1TA60.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2628/12
Schlagworte:
- PKH nach Instanzende - Fristversäumnis
Normen:
- § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO; § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat das Gericht nach Abschluss der Instanz eine Frist zur Nachreichung fehlender Unterlagen und Belege gesetzt, führt ein Fristversäumnis zum Verlust des Anspruchs auf Prozesskostenhilfebewilligung und Anwaltsbeiordnung.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

                            Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.01.2013

                            (5 Ca 2628/12 EU) wird zurückgewiesen.

 
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