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Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 153/13

Datum:
08.07.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 153/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0708.1TA153.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 863/11
Schlagworte:
- Begriff der wesentlichen Veränderung der Verhältnisse - Fehlerhafte Ausgangsentscheidung
Normen:
§ 120 Abs. 4 S. 1 ZPO; § 11 a Abs. 3 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ergibt eine Vergleichsberechnung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Zeit der Ausgangsentscheidung und im Zeitpunkt der Änderungsentscheidung keine nennenswerte Veränderung, scheidet eine Abänderung gemäß § 120 Abs. 4Satz 1 ZPO auch dann aus, wenn die Ausgangsentscheidung fehlerhaft ergangen war.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.01.2013 (3 Ca 863/11) aufgehoben.

 
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