Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 12 TaBV 64/13

Datum:
22.10.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 TaBV 64/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1022.12TABV64.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 BV 140/12
Schlagworte:
Zustimmungsersetzungsverfahren, Versetzung eines Betriebsratsmitglieds, fortbestehende Eingliederung in den Mandatsbetrieb, Zugehörigkeit zu zwei Betrieben, unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit
Normen:
§§ 78 Satz 2, 99 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1 Ein Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben gleichzeitig zugehörig sein und verliert seine Eingliederung in den Mandatsbetrieb nicht schon dann, wenn es den maßgeblichen Teil seiner im Mandatsbetrieb zu erbringenden Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeiten von der Arbeitsleistung zu befreien ist.

2 Eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit liegt nicht ohne Weiteres vor, wenn ein Betriebsratsmitglied mit einem Teil seiner Arbeitszeit in einen anderen Betrieb versetzt wird.

 
Tenor:

1.               Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 6.2.2013 – Az. 3 BV 140/12 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Zustimmung des Beteiligten zu 3) zur Versetzung des Herrn S B von der Regionaldirektion K der D in die Zentrale der D in K gemäß Schreiben vom 3.5.2013 wird ersetzt.

Die Zustimmung des Beteiligten zu 4) zur Versetzung des Herrn S B von der Regionaldirektion K der D in die Zentrale der D in K gemäß Schreiben vom 3.5.2013 wird ersetzt.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank