Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 TaBVGa 9/12

Datum:
08.01.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 TaBVGa 9/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0108.11TABVGA9.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 BVGa 11/12
Schlagworte:
Zutrittsrecht, Gewerkschaftssekretär
Normen:
§ 2 Abs. 2 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zutrittsrecht eines Gewerkschaftssekretärs zwecks Akquisition von Kandidaten für den Wahlvorstand und den zu wählenden Betriebsrat

 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.11.2012 – 9 BVGa 11/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, nach vorheriger Anmeldung mit Ankündigungsfrist von zwei Tagen, bis zu einmal wöchentlich zu dulden, dass der Gewerkschaftssekretär F B innerhalb der Pausenzeiten von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr die Betriebskantine nebst Zuwegung zum Zwecke der Akquisition von Kandidaten für den Wahlvorstand und den zu wählenden Betriebsrat betritt.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das gegenüber dem Gewerkschaftssekretär F B ausgesprochene Hausverbot aufzuheben.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

 
1234567891011121314151617181920212223
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank