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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 656/10

Datum:
04.12.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 656/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:1204.11SA656.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 4759/07
Schlagworte:
Verzugszinsen
Normen:
§ 286 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verzugszinsen sind grundsätzlich aus der Bruttovergütung zu berechnen (BAG, Beschl. vom 07.03.2001 - GS 1/00 -). Auf die Bruttovergütung sind öffentlich-rechtliche Leistungen anzurechnen. In Höhe des anzurechnenden Betrages entfällt damit die vom Bestehen der Hauptforderung abhängige Zinspflicht des Schuldners (BAG, Urt. vom 13.06.2002 – 2 AZR 391/01 – m. w. N.). Der Verzugsgläubiger ist unter Beachtung dieser Prämisse nicht gehindert, die Zinsen ratierlich bezogen auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltend zu machen (BAG, Urt. vom 16.05.2012 – 5 AZR 251/11 – m. w. N.).

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.11.2009 – 8 Ca4757/07 d – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

a)   in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2006 aus 3.150,11 € brutto,

b)   in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.06.2006 aus 3.000,11 € brutto,

c)   in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.07.2006 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 387,40 €,

d)   in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.08.2006 aus dem Differenzbetrag von 3.150,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

e)   in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

f)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.10.2006 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

g)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.11.2006 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

h)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.12.2006 aus dem Differenzbetrag von 5.720,05 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

i)     in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.01.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

j)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.02.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

k)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.03.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

l)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.04.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

m)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.05.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.150,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

n)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.06.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

o)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.07.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

p)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.08.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.330,12 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 1.162,20 €,

q)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.09.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit erstatteter 193,70 € sowie abzüglich an die Stadt Jülich erstatteter 696,97 €,

r)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.10.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Stadt Jülich erstatteter 907,-- €,

s)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.11.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.000,11 € brutto abzüglich an die Stadt Jülich erstatteter 907,-- € und

t)              in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.12.2007 aus dem Differenzbetrag von 3.374,76 € brutto abzüglich an die Stadt Jülich erstatteter 907,-- €

zu zahlen.

2.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.              Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu 97 %, der Beklagte zu 3 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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