Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1158/12

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1158/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0409.11SA1158.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 4345/11
Schlagworte:
equal pay, Darlegungslast
Normen:
§ 10 IV AÜG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Stützt sich der Leiarbeitnehmer im equal-pay-Prozess nicht auf eine Auskunft nach § 13 AÜG, muss er zur Darlegung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt alle für dessen Berechnung erforderlichen Tatsachen vortragen.

2. Beruft sich der Leiharbeitnehmer auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er nicht nur dessen Inhalt, sondern auch darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre.

3. Hat der Entleiher im streitigen Zeitraum keine vergleichbaren Arbeitnehmer beschäftigt, ist das Entgelt maßgebend, was er nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen erhalten hätte, sofern der Entleiher ein tarifliches Entgeltschema anwendet und der Arbeitnehmer auf dieser Grundlage für die gleiche Arbeitsaufgabe eingestellt worden wäre.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.06.2012– 8 Ca 4345/11 d – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank