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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 595/12

Datum:
10.05.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 595/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2013:0510.10SA595.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 3785/11
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Intransparenz, Ausschlussfrist
Normen:
MTV GAH §§ 8, 15, BGB §§ 305 ff.
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Auslegung des § 8 Nr. 7 g MTV GAH

2. Zur Anwendung der tariflichen Ausschlussfrist gemäß § 15 MTV GAH auf Urlaubsabgeltungsansprüche

 
Tenor:

I.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2012 – 2 Ca 3785/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.178,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 27.06.2011 zu zahlen.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 643,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 27.06.2011 zu zahlen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.              Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.              Die Revision wird zugelassen.

 
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